1. Respekt vor Mensch und Natur!

Verhalten Sie sich in der Natur stets verantwortungsbewusst und schonen Sie Pflanzen, Tiere und Pilze. Auch ungenießbare und giftige Pilze erfüllen in den ökologischen Systeme wichtige Funktionen.

2. Für den Verzehr nur zu 100 Prozent sicher identifizierte Speisepilze sammeln!

Sammeln Sie für die Verwendung in der Küche ausschließlich Pilze, die Sie vollkommen sicher als Speisepilze identifizieren können. Bei dem geringsten Zweifel lassen Sie den Pilz im Wald stehen oder legen Sie den/ die fraglichen Fruchtkörper einem geprüften Pilzsachverständigen vor. Vertrauen Sie keinen selbsternannten Experten. Die Pilzsachverständigen der Deutschen Gesellschaft für Mykologie wurden geprüft, bilden sich regelmäßig fort und können sich ausweisen.

3. Verwenden Sie für Speisezwecke nur einwandfreie Pilze!

Achten Sie darauf, dass Sie nur einwandfreie Fruchtkörper in der Küche verarbeiten. Die meisten Pilzvergiftungen werden nicht durch giftige Pilze, sondern durch verdorbene Pilze verursacht. Verwenden Sie daher lediglich frische Fruchtkörper, bei denen die Eiweißzersetzung noch nicht begonnen hat, die frei von Maden und ohne Schimmel sind. Auch hier sollten Sie bei dem geringsten Zweifel den Pilz im Wald stehen lassen oder die Beratung eines Pizsachverständigen in Anspruch nehmen.

4. Benutzen Sie für das Sammeln und den Transport einen Pilzkorb!

Es ist wichtig, dass Pilze nicht gedrückt werden und luftig transportiert werden. Hierfür eignet sich am besten aus Weide geflochtene Körbe. Das schlimmste was Sie tun können ist es, Pilze in einer Plastiktüte zu sammeln. Dies garantiert, dass auch die frischesten und besten Fruchtkörper bereits nach kurzer Zeit für die Küche unbrauchbar werden. Durch Druck und fehlende Luftzirkulation setzt rasch die Eiweißzersetzung ein und es droht eine Lebensmittelvergiftung.

5. Pilze dürfen nur für den Eigenbedarf gesammelt werden!

im Sinne der Bestimmungen der Bundesnaturschutz- und der Waldgesetze dürfen in Deutschland Pilze grundsätzlich nur für den Eigenbedarf gesammelt werden. Welche Sammelmenge dies ist, ist in den Bundesländern unterschiedlich definiert. In Hessen gilt ein Kilogramm Pilzfruchtkörper je Sammler.

6. Achten Sie den Naturschutz!

In Deutschland dürfen in Natuschutzgebieten, Nationalparks und Naturdenkmälern kein Eingriffe in die Natur vorgenommen werden. Das Sammeln von Pilzen ist hier verboten.
Auch stehen nach dem Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit der Artenschutzverordnung folgende Pilzgattungen und -Arten unter beseonderem Schutz und dürfen auch nicht für den Eigenbedarf gesammelt werden:
    • Schaf-Porlinge, Semmel-Porlinge: alle heimischen Arten (Albatrellus spp.)
    • Kaiserling (Amanita caesarea)
    • Weißer Bronze-Röhrling (Boletus aereus)
    • Gelber Bronze-Röhrling (Boletus appendiculatus)
    • Sommer-Röhrling (Boletus fechtneri)
    • Echter Königs-Röhrling (Boletus regius)
    • Blauender Königs-Röhrling (Boletus speciosus)
    • Erlen-Grübling (Gyrodon lividus)
    • Saftlinge: alle heimischen Arten (Hygrocybe spp.)
    • März-Schneckling (Hygrophorus marzuolus)
    • Grünling (Tricholoma flavovirens)
    • Trüffel: alle heimischen Arten (Tuber spp.)
Weiter sollten die zahlreichen Arten die auf der Roten Liste stehen, also in Ihrem Bestand gefährdet sind, geschont werden.

7. Passen Sie auf sich auf!

Als Pilzsammler bewegen Sie sich in der Regel in der freien Natur. Achten Sie bitte auf geeignete Kleidung und Schuhe. Meiden Sie Dickungen, die häufig Wildtieren als Rückzugsort dienen und denken Sie auch an einen ausreichenden Schutz vor Stechmücken und Zecken.

Der Verzehr von Pilzen birgt immer das Risiko einer Pilzvergiftung. Je nach Vergiftungssyndrom kann diese schwere und irreversible Organschäden verursachen und zum Tod führen!

Sammeln Sie für die Verwendung in der Küche ausschließlich Pilze, die Sie vollkommen sicher als Speisepilze identifizieren können. Bei dem geringsten Zweifel lassen Sie den Pilz im Wald stehen oder legen Sie den/ die fraglichen Fruchtkörper einem geprüften Pilzsachverständigen vor. Vertrauen Sie keinem selbsternannten Experten. Die Pilzsachverständigen der Deutschen Gesellschaft für Mykologie wurden geprüft, bilden sich regelmäßig fort und können sich ausweisen.

Alle auf www.Fungiversum.de vorgestellten Pilze und die Angaben zum Speisewert enthalten keine Verzehrfreigabe. Diese kann ausschließlich nach persönlicher Begutachtung erfolgen.