+++ aktuell ausgebucht – Warteliste geöffnet +++ Prüfung zum Pilzsachverständigen (PSV)

Die Prüfung erfolgt nach der aktuellen Prüfungsordnung der Deutschen Gesellschaft für Mykologie (DGfM) und wird ausschließlich von anerkannten Prüfern durchgeführt.
Ablauf der Prüfung
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.
Hilfsmittel sind während der gesamten Prüfung nicht zugelassen.
Schriftliche Prüfung (Dauer: 60 Minuten)
Im schriftlichen Teil werden Kenntnisse aus folgenden Bereichen abgefragt:
- Systematik, Morphologie und Anatomie
- Ökologie
- Toxikologie
- Natur- und Waldschutzrecht
- Pilzsachverständigenpraxis
- Merkmale tödlich giftiger Pilzarten
Praktische Prüfung (Einzelprüfung, ca. 60 Minuten)
Der praktische Teil besteht aus zwei Bereichen:
a) Didaktischer Teil
- Simulation einer Pilzberatung mit 15–20 Frischpilzarten
- Beurteilung von Auftreten, Beratungskompetenz und Reaktionsfähigkeit
- Verhalten bei Veranstaltungen und Exkursionen
b) Artenkenntnisprüfung
- Erläuterung von Pilzgattungen und Pilzarten der Saison
- Schwerpunkt Giftpilze
Erwartete Kenntnisse
Für das erfolgreiche Bestehen der Prüfung wird Folgendes vorausgesetzt:
- sichere Erkennung und Beschreibung tödlich giftiger Pilzarten
- Artenkenntnis von mindestens 200 Pilzarten
- Kenntnisse über Ökologie, Morphologie, Naturschutz und Toxikologie
- Fähigkeit zur Beratung von Ratsuchenden, auch in Vergiftungsfällen
- grundlegendes Wissen über Pilzkultivierung, Risiken und den Umgang mit Pilzen als Lebensmittel
Anmeldung und Voraussetzungen
Zur Prüfung zugelassen werden Personen, die
- das 16. Lebensjahr vollendet haben und
- sich mindestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin angemeldet haben.
Bitte bringen Sie am Prüfungstag ein gültiges Ausweisdokument mit.
Nach der Prüfung
Nach erfolgreichem Bestehen erhalten Sie:
- eine Prüfungsbescheinigung,
- eine Urkunde,
- sowie den PSV-Status der DGfM mit einer Gültigkeit bis zum 31.12. des fünften folgenden Kalenderjahres.
Der PSV-Status kann durch regelmäßige Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen verlängert werden.
Hinweis zur Durchführung
Die praktische Prüfung setzt ein ausreichendes Vorkommen an Frischpilzen voraus. Sollte dies zum geplanten Termin nicht gewährleistet sein, kann die Prüfung kurzfristig abgesagt und neu angesetzt werden.
