Pilz der Woche
Goldsamthäubchen - Conocybe aurea
Klasse: Agaricomycetes → Ordnung: Agaricales → Familie: Bolbitiaceae
Synonyme: Galera aurea, Conocybe tenera var. aurea
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Das Goldsamthäubchen (Conocybe aurea) begrüßen wir nun im zweiten Jahr in Folge in unserem Pflanzenkübel.
Vorkommen
Als Saprobiont besiedelt das Goldsamthäubchen nährstoffreiche Böden und ist daher auf Fettwiesen, Komposthaufen, in Blumenkübeln und in Gewächshäusern zu finden. Die Fruktifizierung erfolgt in den Monaten von März bis November.
Makroskopische Merkmale
Die Hüte des Goldsamthäubchens erreichen einen Durchmesser von 1 bis 4 cm. Jung sind sie lebhaft goldorange gefärbt und von fast halbkugeliger Gestalt. Bald schirmen sie glockig auf und sind dann breitbuckelig gewölbt. Die stark hygrophanen Hüte verblassen und der Scheitel wird bräunlich. Der Hutrand zeigt im Alter leichte
Riefen. Der ockergelbliche Stiel ist längsstreifig bereift, an der Spitze heller und an der Basis knollig verdickt.
Mikroskopische Merkmale
Speisewert / Toxikologie
Für den Menschen ist das Goldsamthäubchen ohne unmittelbaren Nutzen.
Artabgrenzung
Charakteristisch ist die jung lebhaft goldorange Hutfarbe in Verbindung mit dem weißlichen und nur schwach dunkelnden Stiel. Ältere Fruchtkörper können mit anderen Samthäubchen, wie zum Beispiel dem Roststieligem Samthäubchen (Conocybe tenera) verwechselt werden.
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Der Verzehr von Pilzen birgt immer das Risiko einer Pilzvergiftung. Je nach Vergiftungssyndrom kann diese schwere und irreversible Organschäden verursachen und zum Tod führen!
Sammeln Sie für die Verwendung in der Küche ausschließlich Pilze, die Sie vollkommen sicher als Speisepilze identifizieren können. Bei dem geringsten Zweifel lassen Sie den Pilz im Wald stehen oder legen Sie den/ die fraglichen Fruchtkörper einem geprüften Pilzsachverständigen vor. Vertrauen Sie keinem selbsternannten Experten. Die Pilzsachverständigen der Deutschen Gesellschaft für Mykologie wurden geprüft, bilden sich regelmäßig fort und können sich ausweisen. Alle auf www.Fungiversum.de vorgestellten Pilze und die Angaben zum Speisewert enthalten keine Verzehrfreigabe. Diese kann ausschließlich nach persönlicher Begutachtung erfolgen.