Sollte trotz aller Vorsicht auch nur der Verdacht einer Pilzvergiftung bestehen oder sich sogar schon Symptone einer Vergiftung zeigen, dann leiten sie umgehend die nachfolgend durch die DGfM beschriebenen Sofortmaßnahmen ein. Wichtig ist, dass Sie nicht in Panik geraten. Durch ein planvolles und und besonnenes Vorgehen geht keine Zeit verloren!

Indigestions-Syndrom

Ursachen:

Beim Indigestions-Syndrom handelt es sich um eine sogenannte unechte Pilzvergiftung. Diese wird ausgelöst durch:

Grundsätzlich gilt, dass der Rohgenuss von Pilzen, mit Ausnahme des Kaiserlings (Amanita caesarea), des Steinpilzes (Boletus edulis) und des Zuchtchampignons (Agaricus bisporus) in geringen Maßen, nicht zu empfehlen ist. Schadstoffe und hitzeinstabile Toxine werden durch das Garen zumindest reduziert oder ganz abgebaut. In Perlpilzen (Amanita rubescens), Violetten Rötelritterlingen (Lepista nuda) und vielen weiteren Arten enthaltene Hämolysine werden durch vollständiges Garen vollständig abgebaut. Durch das Abkochen und Wegschütten des Brühwassers werden bei Hallimaschen (Armillaria sp.) Schadstoffe unter die kritische Schwelle abgesenkt.

So wie Nüsse, Südfrüchte oder andere Lebensmittel allergische Reaktionen auslösen können, kann auch jeder Pilz eine individuelle allergische Reaktion verursachen.

Nicht selten sind Handelspilze mit Bakterien oder Schimmelpilzen kontaminiert. Dies kommt auch bei einer Unterbrechung der Kühlkette bei tiefgefrorenen Pilzen vor.

Verlauf:

Die Latenzzeit des Indigestions-Syndroms beträgt zwischen 15 Minuten und 24 Stunden.

Die Symptome sind Vollegefühl, Bauchschmerzen, Blähungen, Brechreiz, Erbrechen und Durchfälle und klingen bald wieder ab.

Prophylaxe:

  • Rohgenuss von Pilzen vermeiden.
  • Kein übermäßiger Pilzgenuss – Kleine Mengen als Beilage sind besser.
  • Pilze korrekt zubereiten.
  • Für die Pilzküche nur einwandfreie Fruchtkörper verwenden.