Pilz der Woche
Gemeiner Erdritterling - Tricholoma terreum
Klasse: Agaricomycetes → Ordnung: Agaricales → Familie: Tricholomataceae
Synonyme: Tricholoma bisporigerum, Tricholoma terreum var. bisporigerum, …
Der Gemeine Erdritterling (Tricholoma terreum) wird aufgrund seiner gräulichen Lamellen auch als Graublättriger Erdritterling oder wegen seiner graufaserigen Huthaut auch als Mäusefellchen bezeichnet.
Vorkommen
Als Mykorrhizapilz ist der Gemeine Erdritterling vorwiegend in Nadel- und Mischwäldern oder in Parkanlagen mit Nadelbäumen zu finden. Dir Fruktifizierung erfolgt in der Regel in den Monaten von September bis November.
Makroskopische Merkmale
Die Hüte des Gemeinen Erdritterlings erreichen einen Durchmesser von 3 bis 8 cm. Die Huthaut ist feinfaserig bis feinschuppig und von matter, schiefergrauer, braungrauer oder schwarzgrauer Farbe. Die Lamellen sind ritterlingstypisch ausgebuchtet angewachsen (Burggraben), etwas entferntstehend und grauweißlich. Der weiße bis grauweiße Stiel ist meist frei von Velumresten. Das Fleisch ist weiß, der Geschmack mild und der Geruch unauffällig.
Speisewert / Toxikologie
Auch wenn der Gemeine Erdritterling nicht sonderlich wohlschmeckend ist, gilt er als Speisepilz und ist als Mischpilz gut zu verwenden.
Artabgrenzung
Zu weiteren Artenportraits (klicken)
Der Verzehr von Pilzen birgt immer das Risiko einer Pilzvergiftung. Je nach Vergiftungssyndrom kann diese schwere und irreversible Organschäden verursachen und zum Tod führen!
Sammeln Sie für die Verwendung in der Küche ausschließlich Pilze, die Sie vollkommen sicher als Speisepilze identifizieren können. Bei dem geringsten Zweifel lassen Sie den Pilz im Wald stehen oder legen Sie den/ die fraglichen Fruchtkörper einem geprüften Pilzsachverständigen vor. Vertrauen Sie keinem selbsternannten Experten. Die Pilzsachverständigen der Deutschen Gesellschaft für Mykologie wurden geprüft, bilden sich regelmäßig fort und können sich ausweisen. Alle auf www.Fungiversum.de vorgestellten Pilze und die Angaben zum Speisewert enthalten keine Verzehrfreigabe. Diese kann ausschließlich nach persönlicher Begutachtung erfolgen.