Die kurze Antwort auf diese Frage ist: Man muss eine Prüfung vor einem Prüfungssauschuss der Deutschen Gesellschaft für Mykologie absolvieren.
Die etwas längere Wahrheit ist: Um die Prüfung zu bestehen, bedarf es einer umfassenden Vorbereitung und einer fundierten Kenntnis über die Morphologie und Ökologie der Pilze. Speise- und Giftpilze müssen sicher anhand der makroskopischen Merkmale identifiziert werden. Die diversen Vergiftungssyndrome, die durch Pilze ausgelöst werden können, die Symptomatiken und das Vorgehen in Fällen von Pilzvergiftungen müssen beherscht werden. Und schließlich muss man über die notwendigen persönlichen Kompetenzen verfügen, um als Pilzsachverständiger verantwortlich tätig zu werden.
Die mykologischen Kenntnisse und die beraterischen Kompetenzen sind letztendlich vor einer Auswahlkommission der Deutschen Gesellschaft für Mykologie nachzuweisen. Hierfür muss der Anwärter in einer einstündigen schriftlichen Prüfung seine Fachkenntnisse nachweisen und in einer praktischen Prüfung, in der eine Pilzberatung simuliert wird und Pilzgattungen und -arten zu bestimmen sind, seine Kompetenzen nachweisen.