Grünling – Tricholoma equestre

Der Grünling (Tricholoma equestre), der auch als Echter Ritterling bezeichnet wird, ist der Pilz des Jahres 2021 der DGfM (Deutsche Gesellschaft für Mykologie).

Er galt bis zum Jahr 2001 als ein wohlschmeckender Speisepilz. Nach der Dokumentation mehrerer Vergiftungsfälle zwischen 1992 und 2000, von denen drei Fälle tödlich endeten, wurde er schließlich in Deutschland und vielen weiteren Ländern auf die Liste der Giftpilze gesetzt.

Vorkommen

Der Grünling (Tricholoma equestre) ist ein Mykorrhizapilz, der in der Regel in Symbiose zu Kiefern steht. Er benötigt nährstoffarme Böden und ist im Rhein-Main-Gebiet meist auf sandigen Böden zu finden.

Makroskopische Merkmale

Die Fruchtkörper des Grünlings zeigen einen typischen Ritterlingshabitus. Jung sind die Hüte halbkugelig geformt und später zunehmend abgeflacht bis niedergedrückt. Sie erreichen eine Größe von 4 bis 12 cm. Die grundsätzlich etwas schmierige Huthaut hat eine feinschuppige Mitte und ist jung zitronengelb bis chromgelb gefärbt. Mit zunehmender Reife verdunkelt sich die Huthaut honiggelb bis grünlichbraun und die Schüppchen im Zentrum verfärben sich häufig orange- bis umberbraun.

Die Lamellen sind schwefel- bis chromgelb und ritterlingstypisch ausgebuchtet an dem helleren weißlichen bis gelblichen Stiel angewachsen.

Das Fruchtfleisch ist hellgelblich und angenehm mehlig im Geschmack und Geruch. Die Sporenpulverfarbe ist weiß.

Bedeutung

Obwohl der Grünling in Deutschland seit 2001 offiziell als Giftpilz gelistet ist, wird er in vielen Büchern noch als Speisepilz geführt.

Der wiederholte Pilzkonsum (mindestens drei Mahleiten innerhalb von zwei bis drei Tagen) kann bei bestimmten Menschen, möglicherweise wegen einer besonderen genetischen Empfindlichkeit, zum Equestre-Symptom und damit zu einer Rhabdomyolyse (Zersetzung der quergestreiften Muskulatur) führen.

Einige Pilzsammler und selbsternannte Experten empfehlen den Pilz dennoch in geringen Mengen zum Verzehr. Solange das Equestre-Syndrom nicht abschließend untersucht wurde, raten wir von dem Verzehr dringend ab. Auch wenn das Equestre-Syndrom nur selten auftritt, so kann es dennoch zum Tod durch Herzversagen infolge einer Myolyse der Herzmuskulatur und durch Nierenversagen infolge einer Tubulusnekrose (Zellschädiung im Tubulssystem (Röhrenförmiges Strukturelement des Nierengewebes)) führen.

Auch darf der Grünling entsprechend den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes und der Artenschutzverordnung ohnehin nicht gesammelt werden. Auch nicht für den Eigenbedarf.

Verwechslungsgefahr

Die wahrscheinlichsten Verwechslungsmöglichkeiten sind der magendarmgiftige Schwefelritterling (Tricholoma sulphureum) und der Grüngelbe Ritterling (Tricholoma sejunctum). Der Schwefelritterling lässt sich durch seine entfernt stehenden Lamellen und den intensiven und abstoßenden Geruch nach Schwefel oder Leuchtgas sicher abgrenzen und der Grüngelbe Ritterling hat weißliche Lamellen.

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